Welche Verpackungen werden ab September hinsichtlich ihrer Entsorgungsgebühren günstiger bemessen als andere?

„Nach § 21 VerpackG sind Systeme verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können….“

Stellungnahme L&S: „Wir bedauern sehr, dass sich der Mindeststandard ausschließlich an den aktuellen Möglichkeiten orientiert. Damit fehlen unserer Meinung nach wichtige Anreize für eine positive, nachhaltige Weiterentwicklung. Wir behaupten sogar, dass dieser Mindeststandard innovationshemmend wirkt, weil es begünstigt wird, stehen zu bleiben, anstatt weiter zu gehen und einen geschlossenen Wertstoffkreislauf zu fördern.“

Den Link zur Erläuterungsseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie den weiterführenden Link zum Entwurf der öffentlichen Anhörung finden Sie hier:
https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/konsultationsverfahren/mindeststandard/

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