Im November 2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Kunststofftüten unter 50 μm auf den Weg gebracht. Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte auf die Betreffzeile. Betroffen sind Tüten, die dafür bestimmt sind, in der Verkaufsstelle befüllt zu werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 μm. Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte auf die Betreffzeile.