Führt die Banderolierung von Obst und Gemüse zur Deklarationspflicht auf dem Packstück?

Gemäß neuester Aussage der Bundesanstalt für Lebensmittel und Ernährung (BLE) gilt eine Banderole nicht als Vorverpackung. Dementsprechend unterliegt sie nicht den Deklarationsanforderungen der LMIV. Lesen sie im folgenden Beitrag mehr über die Rechtslage der Deklaration von banderolierten Gütern. Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie auf die Überschrift.