In Teil 1 unseres Zweiteilers haben wir uns mit den Anpassungen des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen beschäftigt und die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen beleuchtet.

Lesen Sie hier Teil 1.

Dem Mindeststandard vorausgegangen ist eine Anpassung des Verpackungsgesetzes.

Die Auswirkungen treten zumeist am 01.07.2022 in Kraft und beinhalten eine Registrierungspflicht für alle Inverkehrbringer von Verpackungsmaterialien, somit nun auch die Service- und Transportverpackungen. Hervorzuheben ist auch die Pflicht bestimmter Inverkehrbringer Mehrwegalternativen anzubieten.

Lesen Sie mehr in folgender Tabelle.

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