Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen erneut überarbeitet und am 01.09.2021 veröffentlicht.

Die jährliche Veröffentlichung dient der Anpassung dieses Leitfadens für Inverkehrbringer und Verpackungshersteller begründet in der sich stetig wandelnde Recyclingtechnik. Hervorzuheben sind die Definition der Einzelnachweisregelung und die Einschätzung, dass unlösliche Papieretiketten auf Kunststoffverpackungen kalt abwaschbar sein müssen, um die Recyclingfähigkeit der Verpackung zu erhalten.

Lesen Sie weitere relevante Anpassungen dieser Regularien in folgender Tabelle kurz und bündig.

Sehr gern beraten wir Sie im Bereich Kreislaufwirtschaft und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.

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