Seit dem 01. Januar 2022 verbot in Frankreich das Gesetz über den Kampf gegen Verschwendung und für die Kreislaufwirtschaft den Verkauf von frischem Obst und Gemüse in Kunststoffverpackungen. Es sah jedoch Ausnahmen vor, insbesondere für Obst- und Gemüsesorten, das beim losen Verkauf verderben können, und überließ der Regierung die Aufgabe, diese zu identifizieren.

Mit einem Dekret vom 8. Oktober 2021 erstellte die Regierung eine Liste mit rund 40 Obst- und Gemüsesorten, die noch in Plastikverpackungen verkauft werden durften, und legte für jede einzelne fest, bis wann sie mit dieser Verpackung verkauft werden dürfen. Diese Liste, die von mehreren Berufsverbänden vor dem Staatsrat angefochten wurde, wurde am 09.12.2022 für nichtig erklärt.

Der Staatsrat stellte fest, dass das Gesetz eindeutig ist: Es hat der Regierung die Aufgabe übertragen, nur das Obst und Gemüse aufzulisten, bei dem die Gefahr besteht, dass es verdirbt, wenn es lose verkauft wird, um es endgültig vom Verbot der Plastikverpackung auszunehmen.

Die Regierung nahm jedoch auch Obst und Gemüse in ihre Liste auf, bei dem nicht unbedingt ein Verderbsrisiko besteht.

Aus diesem Grund erklärt der französische Staatsrat das Dekret der Regierung für nichtig, die nun per Dekret eine neue Liste festlegen muss, um der ihr vom Gesetz übertragenen Aufgabe gerecht zu werden.

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