Ist es unproblematisch, wenn Lebensmittelverpackungen aus Nicht EU-Zonen in der EU in Verkehr gebracht werden?
Solange die europäische Gesetzgebung eingehalten wird, lautet die Antwort ja.

Dies gilt es jedoch zu prüfen. Eine jede Verpackung, die in Lebensmittelkontakt steht, muss den Vorschriften der EG Verordnung 1935/2004 entsprechen. Eine gültige Konformitätserklärung bedingt dieses.

Verpackungen aus recyceltem Kunststoff müssen zusätzlich der Verordnung
EG 282/2008 entsprechen. Diese Verpackungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn das Recyclingverfahren zugelassen worden ist (EG 282/2008 Art. 3).

Die Bedingungen für die Zulassung eines Recyclingverfahrens sind in EG 282/2008 Art. 4 zu finden. Nur Recyclingverfahren, die diese Bedingungen erfüllen, liefern Rohstoffe, welche zu entsprechend EG 1935/2004 konformen Verpackungen verarbeitet werden können.

So geschehen, ist dieser Ablauf beispielsweise bei der Einschätzung des Starlinger Decon Prozesses zur Dekontaminierung von R-PET Flakes, durchgeführt von der EFSA im Jahr 2013.

Um zu überprüfen, ob Verpackungen aus R-PET entsprechend dieser Regularien konform sind, muss in der Konformitätserklärung der Hinweis zu entnehmen sein, dass die Vorschriften der EG Verordnung 282/2008 ergänzend zur Verordnung 1935/2004 eingehalten werden – vgl. Abbildung1.

Im Falle von verwendetem R-PET im direkten Lebensmittelkontakt ohne Kontaminationssperrschicht, muss durch eine EFSA Opinion gesondert nachgewiesen werden, dass das Recyclingverfahren den Vorschriften entspricht.
In diesem Fall wird von der EFSA eine Opinion Dokument Referenznummer vergeben.

Beispiel: RECYC001
Diese Nummer ist einer glaubwürdigen Konformitätserklärung für Verpackungen aus R-PET im direkten Lebensmittelkontakt zu entnehmen. Ohne diese Nummer wurde das Recyclingverfahren nicht durch die EFSA untersucht. Diese Untersuchung stellt den derzeit höchstmöglichen Sicherheitsstandard dar.

Abbildung 1 Beispiel eines Verweises auf die Erfüllung der EG 282/2008 in einer Konformitätserklärung

Steigende Fallzahlen von RASFF- Food and Feed Safety Alerts in Europa aufgrund von nicht eingehaltenen Konformitäten von Lebensmittelkontaktmaterialien unterstreichen die Wichtigkeit der Einhaltung der europäischen Regularien zum Schutz der Konsumenten vgl. Abbildung 2.

Abbildung 2 RASFF Safety Alerts durch Verstöße mit Lebensmittelkontaktmaterialien

Abbildung basiert auf Daten der RASFF für die Produktkategorie „Food Contact Materials“
https://webgate.ec.europa.eu/rasff-window/portal/?event=searchResultList

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