Fluoreszierende Substanzen sind synthetisch hergestellte Chemikalien, die in vielen Branchen als Weißtöner dienen. Sie sind auch in der Papier- uns Pappeindustrie im Rahmen des Bleichprozesses bekannt. Zudem sind sie wasser- und fettabweisend und fanden jahrelang Anwendung in Verpackungspapieren z.B. Backpapier.

Die Stoffe sind unter der Stoffgruppe „Perfluoroalkyl and polyfluoroalkyl substances“ (PFAS) zusammengefasst.

Untergruppen von Belang sind:

„Perfluoroctansäure“ (PFOA) CAS Nr. 335-67-1

“Perfluoroctansulfonsäure” (PFOS) CAS Nr. 1763-23-1

Sie sind sowohl in Frischfaser- als auch in Recyclingpapier auffindbar.

Fluoreszierende Stoffe (PFAS) stehen unter Verdacht, schädlich für Mensch und Umwelt zu sein. Sie sind schwer abbaubar und in der Umwelt verbreitet, sodass sie in der menschlichen Nahrungskette nachweisbar sind.

Eine kurzfristige erhöhte Einnahme führt in der Regel nicht zu einer Vergiftung. Ihre akute Toxizität ist gering. PFOS und PFOA reichern sich jedoch im Körper an und bauen sich langsam ab.

Im Jahr 2018 hat die EFSA eine Neubewertung zu gesundheitlichen Risiken durch PFOS und PFOA veröffentlicht. Dort stellte sich unter anderem ein Zusammenhang zwischen dem PFOS/PFOA-Gehalt im Blut und erhöhten Cholesterinwerten heraus.  

Die Aufnahme in den menschlichen Körper erfolgt hauptsächlich über Milchprodukte und Fleisch- sowie Fischprodukte, Eier oder Trinkwasser. Die EFSA kommt in ihrer Untersuchung aus 2018 zu dem Ergebnis, dass die meisten Lebensmittelproben unter der Nachweisgrenze lagen.

Bereits seit 2010 ist die Verwendung von PFOS, seit 2020 von PFOA als Reinstoff in der EU untersagt.

Das willentliche Zusetzen von PFOS/PFOA in Erzeugnisse, zu denen auch Verpackungsmaterialien zählen, ist sei 2020 auf eine Höchstmenge von 2,5 Mikrogramm (PFOS) und 1,0 Mikrogramm (PFOA) je kg Erzeugnis in der EU begrenzt.

Der Sonderweg Dänemarks:

Bereits im Jahr 2015 hat der dänische Minister für Umwelt und Lebensmittel eine Begrenzung von 0,35 Mikrogram PFAS pro dm² Pappe oder Papier verabschiedet.

Dieses Limit bezieht sich auf die Annahme, dass 5 Mikrogramm PFOA pro kg Lebensmittel komplett migrieren.

Dieser Grenzwert sollte die Häufigkeit der Verwendung von PFAS reduzieren.

Im April 2018 folgte ein neuer Indikator der dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde. Er soll Unternehmen bei der Identifizierung von willentlich beigesetzten fluoreszierenden Stoffen unterstützen. 10 Mikrogramm PFAS je dm².

Das willentliche Zusetzen von PFAS in Lebensmittelkontaktmaterialien ist seit Juli 2020 für in Dänemark in Verkehr gebrachte Lebensmittelverpackungen komplett untersagt.

Durch die Verbreitung der PFAS im Altpapierkreislauf und mögliche Kreuzkontaminationen durch Umwelteinflüsse, ist es nicht möglich, sie als Bestandteil komplett auszuschließen.

Das Einhalten der BfR XXXVI Richtlinie, sowie der REACH Verordnung, stellt in diesem Hinblick die gesetzliche Basis für einen konformen Einsatz von papierbasiertem Verpackungsmaterial im Lebensmitteldirektkontakt dar.

Der Einsatz von aktivkohlehaltigem Verpackungsmaterial, das organische Stoffe wie PFOS/PFOA und MOSH/MOAH bindet, kann zusätzliche Sicherheit schaffen, die Migration dieser Stoffe ins Füllgut unter der Nachweisgrenze zu halten.

Die von uns gelieferten Produkte entsprechen den Vorgaben für einen lebensmittelkonformen Einsatz. Im Rahmen ihrer Auditierung weisen unsere Lieferwerke eine Produktion entsprechend REACH- und BfR-Vorgaben nach.

Den willentlichen Einsatz von PFOS/PFOA als konstitutionelle Bestandteile, außerhalb der europäischen Regularien, schließen wir daher für unsere Produkte aus.   

Für den dänische Markt empfehlen wir zusätzlich den Einsatz von aktivkohlehaltigem Verpackungsmaterial. Gerne beraten wir Sie hierzu entsprechend Ihrer individuellen Anforderungen.

Quellen:

Smurfit Kappa

EFSA

AGES.at

https://www.ages.at/themen/rueckstaende-kontaminanten/pfos-und-pfoa/ Zugriff am 16.10.2020

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